HKÜ-Verfahren
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- Internationales Familienrecht & HKÜ-Verfahren
HKÜ-Verfahren in Düsseldorf
– Rechtliche Hilfe bei internationaler Kindesentführung
Rechtliche Hilfe bei HKÜ-Verfahren in Düsseldorf
Wenn ein Elternteil ein Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland bringt oder dort zurückhält, greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ).
Als Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf mit Schwerpunkt im internationalen Familienrecht vertrete ich Eltern in HKÜ-Rückführungsverfahren – sowohl auf Antragsteller- als auch auf Antragsgegnerseite.
Ich kombiniere juristische Präzision mit Empathie und interkulturellem Verständnis, um schnelle, faire und kindgerechte Lösungen zu erreichen.
Was ist das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)?
Das HKÜ ist ein internationales Abkommen von über 100 Staaten, das regelt,
dass Kinder, die widerrechtlich ins Ausland verbracht oder dort zurückgehalten werden, rasch in ihren Herkunftsstaat zurückgeführt werden sollen.
Ziel ist der Schutz des Kindeswohls – nicht durch Bestrafung eines Elternteils, sondern durch Wiederherstellung des rechtmäßigen Aufenthaltsortes des Kindes.
Wann liegt eine Kindesentführung nach HKÜ vor?
Ein HKÜ-Fall liegt vor, wenn:
das Kind unter 16 Jahre alt ist,
es seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Vertragsstaat hat,
ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen oder entgegen einer gerichtlichen Entscheidung ins Ausland bringt oder dort behält.
Ich prüfe sorgfältig, ob die Voraussetzungen für ein HKÜ-Verfahren vorliegen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Ablauf eines HKÜ-Verfahrens
Antragstellung bei der deutschen Zentralbehörde (Bundesamt für Justiz) oder direkt beim Gericht.
Prüfung der Zuständigkeit und Einleitung des Verfahrens.
Gerichtliche Anhörung beider Elternteile und ggf. des Kindes.
Entscheidung über Rückführung oder Ablehnung bei Vorliegen von Ausnahmetatbeständen.
Ich begleite Sie während des gesamten Prozesses, bereite Unterlagen vor, kommuniziere mit Behörden und vertrete Sie vor Gericht.
Vertretung in beiden Richtungen
Ich vertrete sowohl:
Antragsteller:innen (Eltern, die die Rückführung beantragen),
als auch Antragsgegner:innen (Eltern, die eine Rückführung abwehren möchten).
Beide Seiten erfordern fundierte rechtliche Expertise und strategisches Vorgehen, um die Interessen des Kindes zu wahren.
HKÜ & Kindeswohl
Das Kindeswohl steht im Zentrum jedes HKÜ-Verfahrens.
Ich setze mich dafür ein, dass Entscheidungen nicht rein formal, sondern mit Blick auf die tatsächlichen Lebensumstände des Kindes getroffen werden.
Ich arbeite eng mit Psycholog:innen, Jugendämtern und internationalen Stellen zusammen, um faire und menschlich tragfähige Lösungen zu erreichen.
Internationale Erfahrung – Schwerpunkt Griechenland & EU
Ich vertrete regelmäßig Mandant:innen in deutsch-griechischen HKÜ-Verfahren sowie in anderen europäischen Staaten.
Dank meiner Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Griechisch kann ich die Kommunikation zwischen den beteiligten Institutionen effizient und sicher gestalten.
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Tel.: +49 (0) 211 82 80 295