Erbrecht & Schenkung
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Erbrecht & Schenkung in Düsseldorf – Ihr Erbe sicher gestalten
Ein klug gestaltetes Erbrecht in Düsseldorf sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau dort ankommt, wo Sie es wünschen – ohne Streit, unnötige Steuern oder Unsicherheiten. Als Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf mit fundierter Erfahrung im Erb- und Familiensteuerrecht berate ich Sie bei der Nachlassplanung, Testamentserstellung, Erbverträgen und Schenkungen zu Lebzeiten. Ich unterstütze Sie dabei, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, steuerliche Vorteile zu nutzen und familiäre Konflikte zu vermeiden.
Individuelle Nachlassgestaltung
Jeste Familie ist anders – deshalb sollte auch die Nachlassplanung individuell erfolgen. Ich helfe Ihnen, klare und rechtssichere Regelungen zu treffen, u. a. durch:
- Testamente und Erbverträge
- Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten)
- Vorsorge- und Generalvollmachten
- Pflichtteilsverzichts- und Abfindungsvereinbarungen
- Erbauseinandersetzungen und Nachlassverwaltung
Schenkungen – Vermögen bewusst zu Lebzeiten übertragen
Eine Schenkung ist nicht nur ein Ausdruck von Vertrauen, sondern oft auch ein strategisches Instrument zur Steueroptimierung. Ich berate Sie zu rechtssicheren Schenkungsverträgen, Nießbrauch und Wohnrechten sowie zur Nutzung steuerlicher Freibeträge. So sichern Sie Ihren Angehörigen Werte – und bewahren Ihr Vermögen vor späteren Belastungen durch Erbschaftssteuer oder Pflichtteilsansprüche.
Pflichtteilsansprüche – Konflikte vermeiden oder lösen
Pflichtteilsrechte können zu familiären Auseinandersetzungen führen. Ich prüfe Ansprüche, gestalte Testamente pflichtteilsfest und führe Verhandlungen oder Prozesse, wenn es um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geht.
Unternehmen und große Vermögen
Bei Unternehmen und beträchtlichem Privatvermögen müssen Nachfolge, Erbrecht und Steuerrecht ineinandergreifen. Ich kooperiere mit Steuerberatern und Family Offices, um maßgeschneiderte Strukturen für Ihre Vermögensnachfolge zu entwickeln – auch international.
Internationale Erbfälle
Ich berate Mandant:innen mit Bezug zu Griechenland und anderen EU-Ländern bei Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Internationale Erbscheine, Auslandsnachlässe oder doppelte Steuerpflichten – ich koordiniere alle Schritte sicher und transparent.
Fragen, die Sie sich vielleicht stellen?
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist besonders dann sinnvoll, wenn größere Vermögenswerte übertragen werden sollen. Durch die gesetzlichen Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können, lässt sich die Erbschaftssteuer drastisch reduzieren oder komplett vermeiden. Eine frühzeitige strategische Planung schützt Ihr Vermögen.
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € pro Elternteil und Enkelkinder von 200.000 €. Da diese Beträge alle 10 Jahre steuerfrei ausgeschöpft werden können, ist eine gestaffelte Schenkung ein mächtiges Werkzeug zur Steueroptimierung.
Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Spezialfall der Schenkung. Hierbei wird Vermögen (oft Immobilien) mit Blick auf das zukünftige Erbe übertragen, meist verknüpft mit Gegenleistungen oder Absicherungen für den Schenker, wie etwa einem lebenslangen Nießbrauch- oder Wohnungsrecht.
Ja, das Gesetz sieht hier den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor. Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden, werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Der Wert schmilzt dabei pro Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall liegt, um 10 % ab („Abschmelzungsregel“).
Bei der Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten sollten Sie zwingend ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht im Notarvertrag verankern. So behalten Sie das Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen oder die Mieteinnahmen zu beziehen. Auch Rückforderungsklauseln für unvorhergesehene Notfälle sind dringend ratsam.
Die Anwaltskanzlei Fouloglidou in Düsseldorf unterstützt Sie umfassend bei der rechtssicheren und unanfechtbaren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsvereinbarungen. Eine präzise Formulierung verhindert späteren Streit unter den Hinterbliebenen.
Stirbt der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, greift die Pflichtteilsergänzung. Zudem verfällt der steuerliche Vorteil der Schenkung anteilig, da der Betrag dem Erbe hinzugerechnet wird, falls die Freibeträge insgesamt überschritten werden.
Das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, kann bei größeren Vermögen steuerlich nachteilig sein. Da die Kinder im ersten Erbfall übersprungen werden, gehen deren Freibeträge (400.000 €) ungenutzt verloren. Hier sind maßgeschneiderte Klauseln oder lebzeitige Schenkungen oft die wirtschaftlich bessere Alternative.
Unternehmensnachfolge rechtssicher planen
Steuerliche Vorteile der Nachfolge durch Erbrecht und Schenkung nutzen und individuelle Nachfolgestrategie entwickeln.
Tel.: +49 (0) 211 82 80 295