Ehevertrag Gestaltung

Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf berät zu Scheidung und Sorgerecht

Der Ehevertrag im engen Sinne ist in § 1408 Abs. 1 BGB definiert. Demnach können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln. Dies ist vor und während der Ehe möglich. In einem Ehevertrag können nicht nur güterrechtliche, sondern auch ehebezogene familienrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten und Verlobten umfasst werden.